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Eigentümer des Kepler Universitätsklinikums ist zu 100% das Land Oberösterreich im Wege der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH.

Das Dienstrecht, die Einstufung und die gehaltliche Situation von Vertragsbediensteten sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen des Landes OÖ geregelt. Die Höhe der Bezüge ist im Gehaltsgesetz 2001 verankert (Gehaltstabelle_AerztInnen_ab_1.1.2024.pdf bzw. Gehaltsansaetze_Besoldung_Neu_Land_2024.pdf). Weitere Informationen bezüglich Verwendungsgruppen, Entlohnungsschemata, Entlohnungsgruppen, und Funktionslaufbahn siehe Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes – Landesrecht OÖ (https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich).

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