Offene Stellen
Derzeit gibt es 67 offene Stellen.
Wir möchten Interessierte auf unsere Services für Bewerber/-innen aufmerksam machen. Sollte derzeit keine passende Stelle für Sie ausgeschrieben sein, haben Sie auch die Möglichkeit, sich initiativ bei uns zu bewerben. Gerne merken wir Sie für den laufenden Bedarf vor. Bei Freiwerden einer passenden Stelle werden Sie – sofern Ihr Bewerbungsprofil die Stellenvoraussetzungen erfüllt – von uns umgehend informiert und in das Auswahlverfahren miteinbezogen. Wir halten Ihre Bewerbung gemäß geltender Datenschutzbestimmungen in Evidenz. Wählen Sie bitte Ihre gewünschte Berufsgruppe aus.
Die Kepler Universitätsklinikum GmbH ist ein Tochterunternehmen des Landes Oberösterreich (via OÖ Landesholding GmbH) mit einer Beteiligung von 74,9 % und der Stadt Linz (via Unternehmensgruppe Stadt Linz Holding GmbH) mit einer Beteiligung von 25,1 %. Alle Mitarbeiter/innen stehen damit in einem Dienstverhältnis zum Land OÖ oder zur Stadt Linz. Neu beginnende Mitarbeiter/innen, die ein Dienstverhältnis ab 31.12.2015 bergründen, stehen künftig in einem Dienstverhältnis zum Land OÖ.
Die Aufnahme ab 31.12.2015 erfolgt grundsätzlich in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Land OÖ. Das Dienstrecht, die Einstufung und die gehaltliche Situation von Vertragsbediensteten sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen des Landes OÖ geregelt. Die Höhe der Bezüge ist im Gehaltsgesetz 2001 verankert (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20171228_105/LGBLA_OB_20171228_105.html). Weitere Informationen bezüglich Verwendungsgruppen, Entlohnungsschemata, Entlohnungsgruppen, und Funktionslaufbahn siehe Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes – Landesrecht OÖ (https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich). Alle Sozialleistungen können natürlich auch in Anspruch genommen werden (z.B.: Zeitwertkonto).
Die Aufnahme ab 31.12.2015 erfolgt grundsätzlich in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Land OÖ. Das Dienstrecht, die Einstufung und die gehaltliche Situation von Vertragsbediensteten sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen des Landes OÖ geregelt. Die Höhe der Bezüge ist im Gehaltsgesetz 2001 verankert (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20171228_105/LGBLA_OB_20171228_105.html). Weitere Informationen bezüglich Verwendungsgruppen, Entlohnungsschemata, Entlohnungsgruppen, und Funktionslaufbahn siehe Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes – Landesrecht OÖ (https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich). Alle Sozialleistungen können natürlich auch in Anspruch genommen werden (z.B.: Zeitwertkonto).